Die Abrechnung der erbrachten Leistungen nach SGB V / SGB XI erfolgt zwischen uns und den Kranken- bzw. Pflegekassen. Leistungen, die nicht oder nur teilweise von den Pflege- bzw. Krankenkassen bezahlt werden können, werden mit dem Kunden privat abgerechnet. 
Der Kunde zahlt monatlich die Investitionskosten von 4,5% und den Ausbildungszuschlag, die sich aus der Gesamtsumme der erbrachtenLeistungen aus dem SGB XI zusammensetzen.

Kunden, die keinen Anspruch nach SGB V /SGB XI haben, rechnen als Selbstzahler direkt mit uns ab. 

Kunden, die Leistungen des §45 SGB XI erhalten haben, können eine Abtretungserklärung mit uns vereinbaren. Somit rechnen wir diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sollte dies nicht gewünscht sein, so erhält der Kunden vorab die Rechnungen und begleicht diese. Eine Rückerstattung durch die Pflegekasse kann auf Antrag durchgeführt werden.

Bei unseren Kunden, die Leistungen nach BSHG beziehen, können wir direkt mit dem Sozialamt abrechnen. 

Es erfolgt immer eine Kalkulation vor dem Beginn der Leistungen, um dem Kunden eine detaillierte Auflistung der Leistungen bzw. Zuschläge und somit eine Transparenz der Kosten zu gewährleisten. Dies soll Vertrauen und Verständnis für unsere Abläufe und Abrechnungen schaffen.