Kunden mit Pflegegrad
Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Kunden nach BSHG
Hilfebedürftige Personen nach BSHG sind diejenigen Personen, welche außerhalb der Pflege- und Krankenversicherung liegen, jedoch trotzdem Pflege benötigen. Diese Anspruchsvoraussetzungen werden durch das zuständige Sozialamt geprüft.
Kunden nach SGB V
Leistungsberechtigte Personen nach SGB V sind hilfsbedürftige Kranke, die neben der ärztlichen Behandlung eine Krankenpflege benötigen, da die Krankenhausbehandlung vermieden, verkürzt oder nicht ausführbar ist. Zudem sind Personen leistungsberechtigt, die zur Sicherung des ärztlichen Behandlungszieles eine häusliche Behandlungspflege benötigen. Häusliche Krankenpflege nach SGB V kann Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen beinhalten und kann nur auf Grund einer ärztlichen Verordnung erfolgen.
sonstige Kunden
Hilfsbedürftige Personen, die keinen der oben genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können einzelne Leistungen unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Die Finanzierung erfolgt dann als Selbstzahler.