Das Leistungsangebot, die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten und die jeweiligen Finanzierungsanfragen kann jeder Kunde mit uns besprechen und sich über einzelne Leistungsinhalte detailliert informieren.
Häusliche Pflege nach SGB XI
- Grundpflege im Bereich der Körperpflege,
- Ernährung und Mobilität
- Erstbesuch oder Wechsel des Pflegegrades
- kleine und große Morgen-/Abendtoilette * Teil- und Ganzkörperpflege *
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
- Lagern – Betten – Mobilisieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Zubereitung einer warmen oder sonstigen Mahlzeit
- Aufbereitung und Verabreichung von Sondenkost
- Darm- und Blasenentleerung
- Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Reinigung im unmittelbarem Wohnumfeld
- Begleitung bei Aktivitäten
Die Leistungen bestehen in der Unterstützung, der teilweisen oder vollständigen Übernahme oder in der Beaufsichtigung bzw. Anleitung. Immer mit dem Ziel der Ressourcennutzung oder – wiederherstellung und Erhaltung der Lebensqualität.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen §45 SGB XI
Bei Entlastungs- und Betreuungsleistungen handelt es sich um zusätzliche Unterstützungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Pflegekräfte übernehmen verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Zu diesen Leistungen gehören:
- Unterstützung im Haushalt insbesondere hauswirtschaftliche Versorgung
- Hilfestellung beim Einkaufen bzw. Begleitung beim Einkauf
- Begleitung zu den Behörden, Apotheken oder Ärzten
- organisatorische Hilfestellung z.B. Ausfüllen von Anträgen
- Spaziergänge oder Betreuungsleistungen im Wohnumfeld
Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Ist die Pflegeperson, z. B. der pflegende Angehörige, vorübergehend wegen Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen an der Pflege verhindert, können Kunden für einen begrenzten Zeitraum auch stundenweise versorgt und betreut werden. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2.
Leistungsangebot der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
Wir handeln und arbeiten ausschließlich nach ärztlicher Anordnung:
Leistungen können unter anderem sein:
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- medizinische Bäder
- Kompressionsverbände (inkl. Wundversorgung);
- Kompressionsstrümpfe/- hose
- Medikamentengabe/-aufstellung, -kontrolle, -überwachung
- Blutdruckkontrolle
- Insulininjektion und Blutzuckermessung
- Grundpflege zur Krankenhausvermeidung
Beratungen und Unterstützungen
- für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Anpassung des Wohnumfeldes
- Beratung für Pflegegeldempfänger gemäß § 37 SGB XI
- Hilfe bei der Antragstellung der angebotenen Leistungen rund um die Pflege
Vermittlung von anderen Dienstleistungen
- Friseur, Fußpflege
- Hausnotruf
- Fahr- und Begleitdienst-Krankentransport
- SaniHaus, Apotheken, Physiotherapie